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Private Altersvorsorge: Die wichtigsten Änderungen ab 2012

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Noch in diesem Jahr für´s Alter vorsorgen

© gabrielejasmin - Fotolia.com

Ab dem 1. Januar des nächsten Jahres gibt es zahlreiche Änderungen bei der privaten Altersvorsorge, doch nur wenige Bundesbürger wissen darüber Bescheid. Dass die Informationspolitik der meisten Banken und Versicherungen so ungenügend ist, legt die Vermutung nahe, dass die neuen Verträge ab 2012 für die Kunden mit schlechteren Konditionen verbunden sind und so unterm Strich eine niedrigere Rente bedeuten. Das lässt sich zwar so pauschal nicht verallgemeinern, dennoch kann es ratsam sein, noch in diesem Jahr eine private Altersvorsorge zu den alten Bestimmungen abzuschließen. Wird eine Riester-Rente zum Beispiel noch in diesem Jahr geschlossen, ist der früheste Zeitpunkt der Auszahlung ohne Abstriche bereits mit dem 60. Lebensjahr möglich. Staatlich geförderte Riester-Verträge dürfen nach den neuen Regelungen dann frühestens mit dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Zwar kann auch ein früherer Auszahlungsbeginn vereinbart werden, allerdings entfallen dann die Riester-Zulagen, Steuervorteile, eventuelle Kinderzulagen u. Ä.

Dieselben Änderungen gelten auch für Rürup-Renten-Sparpläne, die zum Beispiel durch einen Sonderausgabenabzug staatlich gefördert werden. Vereinbart man hier eine Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr, würden die steuerlichen Vorteile entfallen. Andererseits sind Abschlüsse nach dem 1.1.2012 mit höheren Steuervorteilen verbunden, denn der Sonderausgabenabzug wird auf rund 74 % der Beiträge erhöht. Bei einem maximal geförderten Beitrag von 20.000 € für Alleinstehende und 40.000 € für Ehepaare beträgt die Maximalförderung 14.800 € bzw. 29.600 €, die das zu versteuernde Einkommen als Sonderausgaben mindern.

Selbst private Lebensversicherungen sind von den Neuerungen betroffen. Auch sie werden ab 2012 nur gefördert, wenn sie nicht vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Werden alle Voraussetzungen für eine Förderung durch den Staat erfüllt, wird das ausgezahlte Kapital zu ca. 50 % durch eine Steuerbefreiung gefördert. Alle Änderungen gelten jedoch nur für neue Verträge, bereits bestehende Riester- und Rürup-Rente sowie Lebensversicherungen sind davon nicht betroffen.


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